Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der immunoGlobe GmbH (im Folgenden "wir") gelten für immunologische Dienstleistungen folgende Punkte als vereinbart:
Auftragserteilung und Auftragsannahme
Aufträge für Immunisierungen und ggf. damit verbundenen Peptidsynthesen
bedürfen der Schriftform unter Verwendung der von uns zur Verfügung
gestellten Vordrucke. Jeden Immunisierungsauftrag verstehen wir zunächst
als Antrag, der insbesondere in Hinblick auf Aspekte des Tierschutzes
geprüft wird und erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung für uns
Verbindlichkeit erlangt.
Vorzeitige Beendigung
Wir behalten uns vor, Immunisierungsanträge abzulehnen bzw. beim
Auftreten von immunisierungsbedingten klinischen Schäden das Programm
notfalls ohne vorherige Ankündigung abzubrechen.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass immunisierte Tiere trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen und ständiger tierärztlicher Überwachung vor Anschluss des jeweiligen
Programms verenden können. Beim vorzeitigen Verenden eines Tieres sowie
bei Versuchsabbruch aufgrund klinischer Schäden werden nur die bis zu
diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten anteilig in Rechnung gestellt. Eine
weitergehende Gewährleistung übernehmen wir nicht.
Immunisierungserfolg
Da sowohl abhängig vom Antigen als auch vom Tier eine z.T. erhebliche
Variabilität hinsichtlich der Immunantwort besteht, können wir keine
Garantie dafür übernehmen, dass der mit der Immunisierung verfolgte Zweck
erreicht wird. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich wenn das
Antigen nicht limitierend ist, mindestens zwei Tiere je Antigen zu
immunisieren. Bei Peptidantigenen trägt der Kunde das Risiko der
Peptidauswahl. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung für ein bestimmtes
Peptid mit unserer Unterstützung gefällt wurde. Grundsätzlich erheben
wir keinen Anspruch darauf, dass die von uns anhand von Erfahrungen und
theoretischen Überlegungen gegebene Entscheidungshilfe bei der
Peptidauswahl in der Praxis dem Optimum entspricht.
Eigentumsverhältnisse, Vertraulichkeit
Sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien (einschließlich Antigene) bleiben dessen
alleiniges Eigentum und werden von uns nur zur Immunisierung und - wenn gewünscht - zur Qualitätskontrolle der Antiseren bzw. nach Kopplung an
eine Matrix zur Affinitätsreinigung der Antiseren eingesetzt. Alle im jeweiligen Kundenprojekt produzierten Materialien (einschließlich Antiseren, Antikörper, Dokumente, Daten und andere Informationen - nachfolgend zusammenfassend als "erhaltene Produkte" bezeichnet) gehen mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in
das Eigentum des Kunden über. Hiervon ausgenommen sind lediglich die als
Gegenproben von uns über einen bestimmten Zeitraum verwahrten
Serumproben (100 µl). Tiere und chromatografische Medien bleiben unser
Eigentum. In jedem Fall garantieren wir, dass keinerlei Material des
Kunden oder daraus gewonnene Reagenzien, Referenzproben oder erhaltene Produkte an Dritte weitergegeben oder in
anderer Form genutzt werden.
Alle erhaltenen Produkte und alle Informationen über Antigene, Antiseren und Projekte des Kunden werden
streng vertraulich behandelt und, falls erforderlich, ausschließlich der
Genehmigungsbehörde (Regierung von Unterfranken) — auf Wunsch in
anonymisierter Form — zugänglich gemacht.
Version
04/2012